Abfliegen
Am Samstag, den 12.10.2019 findet wieder unser Abfliegen statt.
Gastpiloten bitten wir kurz um Info !

Kennzeichnungspflicht
Kennzeichnungspflicht
Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm müssen dauerhaft und an sichtbarer Stelle gekennzeichnet werden.

Drohnen-Verordnung
Seit 01. Oktober 2017 müssen sich Drohnen-Piloten und Piloten unbemannter Flugobjekte auf die neue Drohnen-Verordnung einstellen. Die neue Drohnen-Verordnung geht mit strengeren und zugleich klareren Regelungen einher. Insbesondere die Kennzeichnungspflicht sowie die Pflicht des umgangssprachlichen Drohnen-Führerscheins spielen bei der neuen Drohnen-Verordnung eine essenzielle Rolle
Kenntnisnachweis
Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, sorgenfrei. Weitere Infos unter www.dmfv.de
