UAS-Betreiberregistrierung
Kennzeichnungspflicht
Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines UAS ( unbemanntes Luftfahrzeug) registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betreibt. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer, die an jedem UAS anzubringen ist. Ein UAS-Betreiber kann unter seiner Registrierungsnummer mehrere UAS betreiben.
Weitere Info unter: https://www.lba.de/DE/Drohnen/UAS_Betreiberregistrierung/UAS_Betreiberregistrierung_node.html
Drohnen-Verordnung
Seit 01. Oktober 2017 müssen sich Drohnen-Piloten und Piloten unbemannter Flugobjekte auf die neue Drohnen-Verordnung einstellen. Die neue Drohnen-Verordnung geht mit strengeren und zugleich klareren Regelungen einher. Insbesondere die Kennzeichnungspflicht sowie die Pflicht des umgangssprachlichen Drohnen-Führerscheins spielen bei der neuen Drohnen-Verordnung eine essenzielle Rolle
Kenntnisnachweis
Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, sorgenfrei. Weitere Infos unter www.dmfv.de